Krebsregister für Deutschland

12.05.2019 | Aktuelles

Der neue Gesetzentwurf zur besseren Krebsvorsorge sorgt für Erleichterung bei Experten, wenngleich nicht alles ungeteilte Zustimmung findet.

Mit besserer Datenerfassung und mehr Vorsorge will die Bundesregierung den Kampf gegen den Krebs forcieren. Daher hat das Kabinett vor wenigen Tagen ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Dieses sieht unter anderem vor, dass von 2016 an Versicherte persönlich zur Früherkennung von Darm- und Gebärmutterhalskrebs eingeladen werden. Das Gesetz orientiert sich dabei an dem bereits bestehenden Programm zur Brustkrebsfrüherkennung. Ab 2018 soll es zudem in allen Krankenhäusern ein standardisiertes Krebsregister geben. Inhalt dieses Registers soll die Dokumentation von Auftreten, Behandlung und Verlauf der Krebserkrankungen sein. Die gesetzliche Neuregelung orientiert sich an den Empfehlungen des Nationalen Krebsplans. Dieser wurde bereits vor vier Jahren vom Bundesgesundheitsministerium, Deutscher Krebsgesellschaft, Deutscher Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren ins Leben gerufen. Nach den Herz-Kreislauferkrankungen ist Krebs die zweithäufigste Todesursache. 2008 erkrankten hierzulande etwa 470.000 Menschen an Krebs. Davon sind 218.00 gestorben. Die Ursachen für Krebserkrankungen sind vor allem genetische Veränderungen, die sich mit den Lebensjahren im Erbgut der Körperzellen anhäufen. Krebs ist deshalb auch eine Bürde des Alters. Da die Lebenserwartung in Deutschland kontinuierlich steigt, wird es in Zukunft auch immer mehr Krebserkrankungen geben, wenngleich das Risiko für den Einzelnen sinkt.

Leitlinien der EU-Kommission

Der deutsche Gesetzentwurf orientiert sich an den Leitlinien der EU-Kommission. Diese empfiehlt, dass Krebsfrüherkennungsprogramme ?organisiert? ablaufen sollen. So werden Menschen in bestimmten Alter regelmäßig zur Krebsvorsorge- oder Früherkennung eingeladen. Ein solches ?Screening? existiert in Deutschland bislang nur bei der Brustkrebsfrüherkennung. So haben Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre die Möglichkeit auf eine Mammographie, also Röntgenaufnahme der Brust. Diese regelmäßigen Einladungen sollen nun auch bei der Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge stattfinden. Je früher der Krebs erkannt wird, desto besser sind natürlich die Heilungschancen. Doch es gibt auch Kritiker der Früherkennungen. Denn es kommt dabei regelmäßig zu Überdiagnosen. Auf der Suche nach einem Tumor bei einem gesunden Menschen wird oftmals ?falscher Alarm? ausgelöst. Bezüglich des Gebärmutterhalskrebs gibt es jedoch Erfreuliches zu berichten. Denn diese Erkrankung war in den vergangenen Jahrzehnten rückläufig. Das ist auch ein Verdienst der Krebsvorsorge. Jedoch treten heutzutage 60 Prozent der Fälle von Gebärmutterhals bei Frauen auf, die in den zurückliegenden Jahren nicht zur Vorsorge waren. Mit einer organisierten Einladung, wie das neue Gesetzentwurf dies nun vorsieht, könnten vielleicht auch diese Frauen erreicht werden und damit die Krankheit noch weiter eingedämmt werden.

Krebsregister Durchbruch

Große Zustimmung bei allen Beteiligten findet hingegen das geplante Krebsregister. Krebsforscher wünschen sich schon lange eine solche Datensammlung. Allerdings haben die Bundesländer noch bis 2018 Zeit, was einigen Experten zu lange währt. In puncto einheitliches Krebsregister sind die ostdeutschen Bundesländer weiter als die westdeutschen. Denn als ?Erbe? der DDR haben die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt sowie Sachsen und Thüringen bereits nach der Wende beschlossen, dass alte DDR-Register als gemeinsamen Datenbestand fortzuführen. In den westdeutschen Länder haben die meisten Verzeichnisse noch keine vollzählige Registrierung erreicht. Bei Kindern ist diese Standardisierung jedoch bereits vorangeschritten. Denn seit 1980 existiert das bundesweite Kinderkrebsregister. Auch deshalb liegt die Heilungsrate krebskranker Kinder inzwischen bei 81 Prozent. Damit ist Deutschland weltweit Spitze.

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